Überstunden sind die Zeit, die Sie über Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Tragen Sie Ihre Vertragsarbeitszeit und die Zeiten der Woche ein: Der Rechner zeigt die Überstunden, den Saldo mit Plus- oder Minusstunden und auf Wunsch den Bruttolohn mit einem Zuschlag, den Sie selbst festlegen. Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht.
So nutzen Sie den Überstundenrechner
- Regel wählen. Unter "Regeln" steht "Deutschland (Arbeitszeitgesetz)". Damit prüft der Rechner die Pausen und die Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz.
- Vertragsarbeitszeit eintragen. Im Feld "Vertragliche Arbeitszeit pro Woche (Stunden)" steht zum Beispiel 40. Der Rechner verteilt diese Zeit gleichmäßig auf Montag bis Freitag, bei 40 Stunden also 8 Stunden pro Tag. Das Feld "Vertragliche Arbeitszeit pro Tag (Stunden, optional)" brauchen Sie nur, wenn schon jede Stunde über einem festen Tagessoll als Überstunde zählen soll.
- Zeiten eintragen. Pro Tag Beginn, Ende und Pause. Bleibt das Pausenfeld leer, zieht der Rechner die gesetzliche Mindestpause ab.
- Lohn und Zuschlag (optional). Mit einem Stundenlohn sehen Sie Grundlohn, Überstundenvergütung und Bruttolohn. Den Zuschlag stellen Sie im Feld "Faktor für Überstunden" ein: 1,25 bedeutet 25 % Zuschlag, 1,5 bedeutet 50 %. In der deutschen Voreinstellung steht dort 1, also kein Zuschlag.
Unter der Woche sehen Sie "Reguläre Stunden", "Überstunden" und den "Saldo". Der Zeitraum lässt sich auf zwei Wochen oder einen Monat umstellen, die Überstunden werden dabei pro Arbeitswoche gezählt.
Beispiel: Überstunden einer Woche berechnen
Vertrag: 40 Stunden pro Woche, Stundenlohn 18,00 €, laut Vertrag 25 % Zuschlag für Überstunden (Faktor 1,25). Die Pausenfelder bleiben leer, der Rechner zieht die gesetzliche Pause ab.
| Tag | Beginn | Ende | Pause | Arbeitszeit | Dezimal |
|---|---|---|---|---|---|
| Mo | 7:30 | 17:00 | 30 Min. | 9:00 | 9,00 |
| Di | 8:00 | 16:30 | 30 Min. | 8:00 | 8,00 |
| Mi | 8:00 | 18:00 | 45 Min. | 9:15 | 9,25 |
| Do | 8:00 | 15:00 | 30 Min. | 6:30 | 6,50 |
| Fr | 8:00 | 16:30 | 30 Min. | 8:00 | 8,00 |
| Summe | 40:45 | 40,75 |
Das Ergebnis mit 40 Stunden pro Woche als Vertragsarbeitszeit:
| Stunden | Betrag | |
|---|---|---|
| Reguläre Stunden | 40:00 | 40 × 18,00 € = 720,00 € |
| Überstunden | 0:45 | 0,75 × 18,00 € × 1,25 = 16,88 € |
| Saldo | +0:45 | |
| Bruttolohn | 736,88 € |
Die 45 Minuten Pause am Mittwoch kommen daher, dass 10 Stunden Anwesenheit nach 30 Minuten Pause noch 9:30 Stunden Arbeitszeit wären. Bei mehr als 9 Stunden sind nach § 4 ArbZG 45 Minuten vorgeschrieben.
Für den Zuschlag zählt nur die Zeit über der Vertragsarbeitszeit: 0,75 Stunden mal 18,00 € mal 1,25 ergeben 16,875 €, gerundet 16,88 €. Ohne Zuschlag (Faktor 1) wären es 13,50 € und ein Bruttolohn von 733,50 €.
Überstunden pro Tag oder pro Woche?
Tragen Sie zusätzlich 8 Stunden als Vertragsarbeitszeit pro Tag ein, zählt jede Minute über 8 Stunden am Tag als Überstunde, auch wenn die Woche insgesamt kaum über 40 Stunden liegt. In derselben Woche sind das 1:00 Stunde am Montag und 1:15 Stunden am Mittwoch, also 2:15 Überstunden und 38:30 reguläre Stunden. Der Bruttolohn steigt auf 693,00 € + 50,63 € = 743,63 €.
Der Saldo bleibt in beiden Fällen bei +0:45, denn er vergleicht nur die Summe der Woche mit dem Soll. Welche Zählweise gilt, steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Steht dort nichts zu einem Tagessoll, lassen Sie das Tagesfeld leer.
Überstunden, Saldo und Minusstunden
Der Rechner zeigt zwei verschiedene Zahlen:
- Überstunden sind die Zeit über der Vertragsarbeitszeit. Sie werden nie negativ.
- Saldo ist die gearbeitete Zeit minus das Soll für die eingetragenen Tage. Er kann positiv sein (Plusstunden) oder negativ (Minusstunden).
Beispiel für Minusstunden: Mit 40 Stunden Vertrag arbeitet jemand Montag, Dienstag und Donnerstag je 8:00 Stunden, Mittwoch 6:00 und Freitag 6:30 Stunden. Das sind 36:30 Stunden. Überstunden: 0:00. Saldo: 36:30 minus 40:00 = minus 3:30 Stunden.
Das Soll setzt der Rechner für Montag bis Freitag an. Wer am Samstag arbeitet, erhöht damit den Saldo. Ein leerer Werktag senkt ihn, weil das Soll dieses Tages stehen bleibt. Für einen Feiertag, Urlaubstag oder Krankheitstag klicken Sie deshalb neben den Stunden auf "Frei": Der Tag hat dann kein Soll, und die Grenze für Überstunden in dieser Woche sinkt um denselben Wert (bei 40 Stunden und einem Feiertag auf 32 Stunden). Ob Minusstunden überhaupt verrechnet werden dürfen, hängt vom Vertrag ab; mehr dazu im Ratgeber Überstunden auszahlen.
Die Regel dahinter: Vertrag statt Gesetz
Das Arbeitszeitgesetz legt eine Höchstgrenze fest, aber keinen Überstundenzuschlag. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten und nur dann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Ob und mit welchem Zuschlag Überstunden bezahlt werden, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Deshalb steht der Faktor in der deutschen Voreinstellung auf 1.
Der Rechner prüft zusätzlich:
- Pausen nach § 4 ArbZG: mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 bis 9 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden.
- Tageslänge nach § 3 ArbZG: einen Hinweis bei mehr als 8 Stunden, eine Warnung bei mehr als 10 Stunden.
- Ruhezeit nach § 5 ArbZG: eine Warnung, wenn zwischen zwei Schichten weniger als 11 Stunden liegen.
Für die Zeit über 8 Stunden am Werktag muss der Arbeitgeber Aufzeichnungen führen und mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Abweichungen von den §§ 3, 4 und 5 sind nur über einen Tarifvertrag oder eine Vereinbarung auf seiner Grundlage möglich (§ 7 ArbZG). Das ist eine Berechnung, keine Rechtsberatung.
Der Bruttolohn ist eine Rechengröße vor Steuern und Sozialabgaben. Beides berechnet der Rechner nicht.
Überstunden auszahlen: was der Rechner liefert
Wer Überstunden ausbezahlt bekommt, braucht zwei Zahlen: die Stunden als Dezimalzahl und den Stundenlohn. 0:45 Stunden sind 0,75 Stunden, nicht 0,45. Den Dezimalwert zeigt der Rechner neben jeder Summe, die Umrechnung erklärt Minuten in Dezimal. Wer ein Monatsgehalt hat, findet seinen Stundenlohn mit dem Stundenlohn-Rechner.
Für den Nachweis laden Sie die Woche oder den Monat als PDF mit Unterschriftszeilen herunter. Dort steht eine Spalte Überstunden, sobald welche anfallen; eine fertige Monatsvorlage gibt es als Stundenzettel-Vorlage. Wer den Überstundensaldo für mehrere Mitarbeiter führen muss, kann das in der Team-Version mit einem Saldo pro Person tun.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Überstunden?
Gearbeitete Zeit ohne Pausen minus vertragliche Arbeitszeit. Bei 40 Stunden Vertrag und 43:30 Stunden Arbeitszeit sind es 3:30 Überstunden, dezimal 3,5 Stunden.
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Nein. Das Arbeitszeitgesetz sieht keinen Zuschlag vor. Ein Zuschlag von zum Beispiel 25 % gilt nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ihn festlegen. Im Rechner tragen Sie ihn als Faktor ein, 1,25 für 25 %.
Wie rechne ich Überstunden mit 25 % Zuschlag aus?
Überstunden dezimal × Stundenlohn × 1,25. Bei 3,5 Überstunden und 16,00 € sind das 3,5 × 16,00 € × 1,25 = 70,00 €.
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Saldo?
Überstunden zählen nur die Zeit über dem Soll und sind nie negativ. Der Saldo vergleicht die ganze Arbeitszeit mit dem Soll und zeigt auch Minusstunden.
Ab wann sind es Überstunden, wenn ich Teilzeit arbeite?
Ab der ersten Minute über Ihrer vertraglichen Arbeitszeit. Bei 20 Stunden pro Woche tragen Sie 20 ein, der Rechner verteilt das als 4 Stunden auf Montag bis Freitag.
Zählt die Pause zu den Überstunden?
Nein. Ruhepausen sind nach § 2 Abs. 1 ArbZG keine Arbeitszeit und werden vor dem Vergleich mit dem Soll abgezogen.
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Das Gesetz begrenzt nicht die Überstunden, sondern die Arbeitszeit: 8 Stunden werktäglich, bis zu 10 Stunden mit Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden (§ 3 ArbZG). Wie viele Überstunden Sie leisten müssen, regelt Ihr Vertrag.
