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Höchstarbeitszeit: maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche, Ruhezeit 11 Stunden

Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt nach dem Arbeitszeitgesetz 8 Stunden. Sie darf auf bis zu 10 Stunden steigen, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Weil auch der Samstag ein Werktag ist, ergibt das 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt und höchstens 60 Stunden in einer einzelnen Woche. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit am Stück liegen.

Alle Zahlen beziehen sich auf die Arbeitszeit ohne Pausen. Wie lang die Pausen sein müssen, steht in der Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz.

Maximale Arbeitszeit pro Tag: 8 Stunden, bis 10 mit Ausgleich

§ 3 ArbZG hat nur zwei Sätze: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Daraus folgen drei Regeln:

Arbeitszeit am TagNach § 3 ArbZG
bis 8 Stundenimmer zulässig
mehr als 8 bis 10 Stundenzulässig, wenn der Durchschnitt im Ausgleichszeitraum bei höchstens 8 Stunden pro Werktag bleibt
mehr als 10 Stundennach § 3 nicht zulässig

Die 10 Stunden sind die Höchstarbeitszeit am einzelnen Tag. Dazu kommen die Pausen: Wer 10 Stunden arbeitet, braucht 45 Minuten Pause und ist damit mindestens 10:45 Stunden im Betrieb.

Maximale Arbeitszeit pro Woche: 48 und 60 Stunden

Eine eigene Wochengrenze nennt § 3 nicht. Sie ergibt sich aus dem Wort "werktäglich". Werktage sind alle Tage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, so definiert es auch § 3 BUrlG. Eine Woche hat also 6 Werktage, Montag bis Samstag.

RechnungArbeitszeit pro Woche
6 Werktage × 8 Stunden48 Stunden (Durchschnitt, der dauerhaft gilt)
6 Werktage × 10 Stunden60 Stunden (Höchstwert einer einzelnen Woche)
48 Stunden verteilt auf 5 Tage9,6 Stunden, also 9:36 pro Tag im Schnitt

Für die meisten Beschäftigten mit Fünf-Tage-Woche heißt das: Im Durchschnitt des Ausgleichszeitraums sind bis zu 48 Wochenstunden möglich, also 9:36 Stunden an jedem Tag von Montag bis Freitag. Einzelne Tage dürfen bis 10 Stunden gehen. Dauerhaft 10 Stunden an fünf Tagen sind 50 Stunden pro Woche und liegen damit über dem Durchschnitt von 48.

Die übliche vertragliche Arbeitszeit pro Woche, etwa 40 oder 38,5 Stunden, ist davon getrennt. Sie steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Das Arbeitszeitgesetz setzt nur die Obergrenze.

Der Ausgleich über 6 Monate oder 24 Wochen

Wer an manchen Tagen mehr als 8 Stunden arbeitet, muss das in anderen Wochen ausgleichen. Gerechnet wird mit 6 Werktagen pro Woche. In 24 Wochen sind das 144 Werktage, und 144 × 8 ergibt höchstens 1.152 Stunden.

Ein Beispiel aus einem Handwerksbetrieb mit Saisonspitze, Samstag frei, ohne Urlaubs- und Feiertage:

ZeitraumWochenArbeitszeit pro WocheSumme
Saison: Mo bis Fr je 10 Stunden1050 Stunden500 Stunden
Rest: Mo bis Fr je 8 Stunden1440 Stunden560 Stunden
24 Wochen2444,17 Stunden im Schnitt1.060 Stunden

1.060 Stunden liegen unter 1.152. Pro Werktag sind das 1.060 ÷ 144 = 7,36 Stunden im Durchschnitt, also weniger als 8. Die langen Wochen sind damit ausgeglichen.

Das Gegenbeispiel: Arbeitet dieselbe Person alle 24 Wochen lang Montag bis Freitag je 10 Stunden, kommt sie auf 1.200 Stunden. Das sind 48 Stunden mehr als erlaubt, der Durchschnitt liegt bei 8,33 Stunden pro Werktag.

Ruhezeit zwischen Schichten: 11 Stunden

Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Arbeitnehmer "nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben". Gezählt wird vom Ende der letzten Schicht bis zum Beginn der nächsten.

Ruhezeit und Ruhepause sind zwei verschiedene Dinge. Die Ruhepause ist die Unterbrechung während des Arbeitstags (§ 4), die Ruhezeit die freie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5).

Ende der SchichtBeginn der nächstenRuhezeit11 Stunden eingehalten?
17:007:00 am nächsten Tag14:00ja
20:007:00 am nächsten Tag11:00ja, genau
22:006:00 am nächsten Tag8:00nein
22:309:30 am nächsten Tag11:00ja, genau

Der häufigste Fehler ist der Wechsel von der Spätschicht in die Frühschicht. Wer bis 22:00 Uhr arbeitet, darf frühestens um 9:00 Uhr am nächsten Morgen wieder anfangen.

Kürzere Ruhezeit in bestimmten Branchen

§ 5 Abs. 2 erlaubt eine Verkürzung um bis zu 1 Stunde, also auf 10 Stunden, in diesen Bereichen:

  • Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
  • Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung,
  • Verkehrsbetriebe,
  • Rundfunk,
  • Landwirtschaft und Tierhaltung.

Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen ausgeglichen werden, indem eine andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden verlängert wird. Ein Beispiel aus der Gastronomie: Schluss am Dienstag um 23:00 Uhr, Beginn am Mittwoch um 9:00 Uhr, das sind 10 Stunden Ruhezeit. Innerhalb des Ausgleichszeitraums braucht es dann eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden, etwa Schluss um 21:00 Uhr und Beginn um 9:00 Uhr am nächsten Tag.

Was der Rechner prüft und anzeigt

Der Arbeitszeitrechner prüft mit der Regel "Deutschland (Arbeitszeitgesetz)" jeden Tag einzeln. Bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit zeigt er einen Hinweis, bei mehr als 10 Stunden eine Warnung, und zwar jeweils nur für die höchste überschrittene Grenze. Der Wortlaut:

  • Über 8 Stunden: "Mehr als 8 Stunden Arbeitszeit. Bis zu 10 Stunden sind erlaubt, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden je Werktag nicht überschritten werden."
  • Über 10 Stunden: "Mehr als 10 Stunden Arbeitszeit: Das liegt über der täglichen Höchstgrenze."
  • Ruhezeit: "Nur {actual} Ruhezeit seit der letzten Schicht, vorgeschrieben sind mindestens 11 Stunden." An der Stelle von {actual} steht die gemessene Ruhezeit, zum Beispiel 7:30 Std.

Eine Woche als Beispiel, Pausen jeweils eingetragen:

TagBeginnEndePauseArbeitszeitHinweis des Rechners
Mo7:0017:4545 Min.10:00über 8 Stunden
Di7:0018:1545 Min.10:30über 10 Stunden
Mi13:0022:3030 Min.9:00über 8 Stunden
Do6:0014:3030 Min.8:00Ruhezeit: nur 7:30 Std.
Fr8:0014:00keine6:00keiner
Summe43:30

Dezimal sind das 43,50 Stunden. Am Donnerstag liegen zwischen 22:30 Uhr und 6:00 Uhr nur 7:30 Stunden. Am Dienstag sind 30 Minuten zu viel gearbeitet, egal wie die übrigen Wochen aussehen. Die Tage mit 9 und 10 Stunden sind dagegen nur ein Hinweis: Ob sie zulässig sind, hängt vom Durchschnitt über 6 Monate oder 24 Wochen ab, und den prüft der Rechner nicht. Er zeigt aber die Wochensummen, mit denen Sie den Durchschnitt selbst nachrechnen können. Einzelne Zeitspannen rechnet der Stundenrechner, die Umrechnung in Dezimalstunden erklärt Minuten in Dezimal.

Ausnahmen: Tarifvertrag, leitende Angestellte, Jugendliche

Tarifvertrag. Von §§ 3 und 5 darf nur ein Tarifvertrag oder eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags abweichen (§ 7 ArbZG), zum Beispiel mit einem anderen Ausgleichszeitraum. Ein einzelner Arbeitsvertrag reicht dafür nicht. Der Rechner prüft nur die Grundregeln. Das ist eine Berechnung, keine Rechtsberatung.

Leitende Angestellte. Das Gesetz gilt nach § 18 Abs. 1 ArbZG unter anderem nicht für leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und für Chefärzte.

Jugendliche. Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt anstelle des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 18 Abs. 2 ArbZG).

Aufzeichnungspflicht ab der 9. Stunde

Nach § 16 Abs. 2 ArbZG muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnen, die über 8 Stunden pro Werktag hinausgeht, und die Nachweise mindestens 2 Jahre aufbewahren. Nur mit diesen Aufzeichnungen lässt sich der Durchschnitt über 24 Wochen überhaupt belegen. Eine Woche oder einen Monat mit Beginn, Ende und Pause pro Tag können Sie mit dem Rechner als PDF mit Unterschriftszeilen ausgeben. Wer die Stunden mehrerer Mitarbeiter erfasst, kann mit der Team-Version alle Personen in einem Konto führen, mit einem monatlichen Stundenzettel pro Person.

Gilt bald eine Wochenhöchstarbeitszeit?

Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit wird politisch diskutiert, geltendes Recht ist sie nicht. Der amtliche Text auf gesetze-im-internet.de nennt als letzte Änderung des Arbeitszeitgesetzes Artikel 52 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), und § 3 lautet weiter wie oben zitiert. Wie viele Arbeitstage ein Jahr hat, steht in Arbeitstage 2026 und Arbeitstage 2027.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf man maximal am Tag arbeiten?

10 Stunden, ohne Pausen gerechnet. Regelmäßig sind 8 Stunden vorgesehen; mehr als 8 bis 10 Stunden sind nur erlaubt, wenn der Durchschnitt über 6 Kalendermonate oder 24 Wochen bei höchstens 8 Stunden pro Werktag bleibt (§ 3 ArbZG).

Wie viele Stunden darf man maximal pro Woche arbeiten?

In einer einzelnen Woche höchstens 60 Stunden, 6 Werktage mal 10 Stunden. Im Durchschnitt des Ausgleichszeitraums sind es höchstens 48 Stunden, 6 Werktage mal 8 Stunden.

Ist der Samstag ein Werktag?

Ja. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, also Montag bis Samstag. Deshalb ergeben 8 Stunden werktäglich 48 Stunden pro Woche, auch wenn Sie samstags nicht arbeiten.

Darf ich dauerhaft 10 Stunden an 5 Tagen arbeiten?

Nein, nach § 3 ArbZG nicht. Das sind 50 Stunden pro Woche, im Durchschnitt erlaubt sind 48. Über 24 Wochen wären es 1.200 statt höchstens 1.152 Stunden. Abweichungen sind nur über einen Tarifvertrag möglich (§ 7).

Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten sein?

Mindestens 11 Stunden am Stück (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Wer um 22:00 Uhr Schluss macht, darf frühestens um 9:00 Uhr wieder beginnen.

Zählt die Pause zur Ruhezeit?

Nein. Die Pause liegt innerhalb des Arbeitstags und ist weder Arbeitszeit noch Ruhezeit. Die Ruhezeit beginnt erst mit dem Ende der Schicht.

Wo darf die Ruhezeit kürzer als 11 Stunden sein?

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Gastronomie und Hotellerie, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in Landwirtschaft und Tierhaltung, um höchstens 1 Stunde. Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder von 4 Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden ausgeglichen werden (§ 5 Abs. 2).

Zählt die Höchstarbeitszeit für mehrere Jobs zusammen?

Ja. "Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen", heißt es in § 2 Abs. 1 ArbZG. Wer neben der Hauptstelle einen Minijob hat, rechnet beide Arbeitszeiten zusammen gegen die 8 und 10 Stunden pro Tag.