Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende, abzüglich der Pausen. Wer von 7:30 bis 16:00 Uhr arbeitet und 30 Minuten Pause macht, kommt auf 8 Stunden Arbeitszeit, dezimal 8,00 Stunden. Der Rechner oben erledigt das für jeden Tag der Woche, zieht auf Wunsch die gesetzliche Mindestpause nach § 4 ArbZG ab und zeigt die Summe in Stunden und Minuten und als Dezimalzahl.
So nutzen Sie den Arbeitszeitrechner
- Beginn und Ende eintragen. Der Rechner versteht 7:30, 7.30 und 730 gleichermaßen. Voreingestellt ist das 24-Stunden-Format.
- Pause eintragen oder leer lassen. Tragen Sie Ihre tatsächliche Pause in Minuten ein, zum Beispiel 45. Bleibt das Feld leer, zieht der Rechner die gesetzliche Mindestpause ab: 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Wie er bei knappen Zeiten rechnet, zeigt das Beispiel unten. Diese Automatik lässt sich in den Einstellungen abschalten.
- Nachtschichten wie 22:00 bis 6:00 erkennt der Rechner von selbst. Die ganze Schicht zählt zu dem Tag, an dem sie begonnen hat.
- Zeitraum wählen: Tag, Woche, 2 Wochen oder Monat. Die Arbeitswoche kann an jedem Wochentag beginnen.
- Gleiche Tage kopieren: Wer jeden Tag dieselben Zeiten hat, überträgt den ersten ausgefüllten Tag mit einem Klick auf die leeren Tage von Montag bis Freitag.
In den Einstellungen steht außerdem Ihre vertragliche Arbeitszeit pro Woche, voreingestellt sind 40 Stunden. Daran misst der Rechner Überstunden und den Saldo. Mit einem Stundenlohn kommt der Bruttolohn dazu. Uhrzeiten lassen sich auf Wunsch auf 5, 6 oder 15 Minuten runden, standardmäßig ist das ausgeschaltet. Die Pausenautomatik und die Prüfungen nach dem Arbeitszeitgesetz gelten mit der Regel „Deutschland (Arbeitszeitgesetz)“, die für Besucher aus Deutschland voreingestellt ist.
Stunden aus Notizen, Nachrichten oder aus Excel kopierten Zellen lassen sich importieren, ebenso CSV- und Excel-Dateien. Vor dem Übernehmen sehen Sie eine Vorschau. Den Stundenzettel laden Sie als PDF mit Unterschriftszeilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder als CSV herunter. Ohne Konto bleiben Ihre Eingaben nur in diesem Browser gespeichert.
Beispiel: eine Woche mit automatischer Pause
Eine Mitarbeiterin mit einer vertraglichen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche trägt diese Woche ein. Nur am Freitag schreibt sie die Pause selbst hinein, an den anderen Tagen bleibt das Pausenfeld leer.
| Tag | Beginn | Ende | Pause | Arbeitszeit | Dezimal |
|---|---|---|---|---|---|
| Mo | 7:30 | 16:00 | leer gelassen, 30 Min. abgezogen | 8:00 | 8,00 |
| Di | 8:00 | 14:15 | leer gelassen, 15 Min. abgezogen | 6:00 | 6,00 |
| Mi | 7:00 | 17:15 | leer gelassen, 45 Min. abgezogen | 9:30 | 9,50 |
| Do | 8:00 | 13:30 | leer gelassen, keine nötig | 5:30 | 5,50 |
| Fr | 9:00 | 17:30 | 60 Min. eingetragen | 7:30 | 7,50 |
| Summe | 2:30 | 36:30 | 36,50 |
So kommen die Werte zustande:
- Montag: 8:30 Stunden anwesend. Nach 30 Minuten Pause bleiben 8:00, das liegt zwischen 6 und 9 Stunden, also reichen 30 Minuten.
- Dienstag: 6:15 Stunden anwesend. Ohne Pause wären das mehr als 6 Stunden Arbeitszeit, mit 30 Minuten Pause nur noch 5:45. Der Rechner zieht deshalb nur so viel ab, dass genau 6:00 übrig bleiben, hier 15 Minuten. Das ist eine Konvention dieses Rechners: Das Gesetz legt nur die Mindestpause fest. Haben Sie tatsächlich 30 Minuten Pause gemacht, tragen Sie 30 ein.
- Mittwoch: 10:15 Stunden anwesend. Nach 30 Minuten blieben 9:45, also mehr als 9 Stunden. Damit gelten 45 Minuten, die Arbeitszeit beträgt 9:30. Weil das mehr als 8 Stunden sind, zeigt der Rechner einen Hinweis auf § 3 ArbZG.
- Donnerstag: 5:30 Stunden, keine Pause vorgeschrieben.
Bei 40 Stunden vertraglicher Arbeitszeit steht der Saldo bei -3:30: Die Woche liegt 3 Stunden und 30 Minuten unter der vertraglichen Arbeitszeit.
Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG)
Wie lang die Pause mindestens sein muss, hängt von der Arbeitszeit am Tag ab (§ 4 ArbZG):
| Arbeitszeit am Tag | Mindestpause |
|---|---|
| bis 6 Stunden | keine |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, zum Beispiel 15 Minuten am Vormittag und 15 Minuten am Mittag. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Pause beschäftigt werden. Außerdem müssen die Pausen im Voraus feststehen.
Tragen Sie eine Pause ein, die zu kurz ist, warnt der Rechner. Beispiel: 7:00 bis 17:15 mit 30 Minuten Pause ergibt 9:45 Stunden Arbeitszeit. Nach § 4 sind dafür mindestens 45 Minuten vorgeschrieben, und genau darauf weist der Rechner bei diesem Tag hin.
Höchstarbeitszeit und Ruhezeit (§ 3 und § 5 ArbZG)
Höchstarbeitszeit. Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Bis zu 10 Stunden sind erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Der Rechner zeigt deshalb ab mehr als 8 Stunden einen Hinweis, keine Warnung, und ab mehr als 10 Stunden eine Warnung. Den Durchschnitt über Monate kann er aus einer einzelnen Woche nicht prüfen.
Ruhezeit. Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit sind mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit vorgeschrieben (§ 5 ArbZG). Wer am Montag bis 22:00 Uhr arbeitet und am Dienstag um 7:00 Uhr wieder anfängt, hat nur 9 Stunden Ruhezeit. Der Rechner markiert den Dienstag. § 5 lässt für einige Bereiche, etwa Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Gaststätten, eine um bis zu eine Stunde kürzere Ruhezeit zu. Jede Verkürzung muss dann innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens 12 Stunden ausgeglichen werden. Der Rechner prüft immer die 11 Stunden.
Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrags kann in bestimmten Fällen Abweichungen zulassen (§ 7 ArbZG). Der Rechner prüft nur die Grundregeln der §§ 3, 4 und 5. Das ist eine Berechnung, keine Rechtsberatung.
Überstunden und Wochenarbeitszeit
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag. Überstunden sind die Stunden über Ihrer vertraglichen Arbeitszeit. Ob und wie sie bezahlt werden, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Deshalb rechnet der Rechner Überstunden zunächst ohne Zuschlag, also mit dem Faktor 1. Einen Zuschlag aus Ihrem Vertrag tragen Sie in den Einstellungen als Faktor ein, zum Beispiel 1,25 für 25 %.
Ein Beispiel: Montag bis Freitag jeweils 9:00 bis 18:00 Uhr mit 45 Minuten Pause sind 8:15 Stunden am Tag und 41:15 Stunden in der Woche. Bei einer vertraglichen Arbeitszeit von 40 Stunden sind das 1:15 Überstunden. Mit 20,00 € Stundenlohn und 25 % Zuschlag laut Vertrag (Faktor 1,25) rechnet der Rechner:
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Grundlohn | 40 Std. × 20,00 € | 800,00 € |
| Überstundenvergütung | 1,25 Std. × 20,00 € × 1,25 | 31,25 € |
| Bruttolohn | 831,25 € |
Die Zahl 1,25 steht hier zweimal mit verschiedener Bedeutung: 1:15 Stunden sind dezimal 1,25 Stunden, und der Faktor ist ebenfalls 1,25. Wie Stunden und Minuten zur Dezimalzahl werden, erklärt die Seite Minuten in Dezimal.
Für mehrere Mitarbeiter
Mit einem kostenlosen Konto speichern Sie die Wochen einer Person. Sie melden sich über einen Link per E-Mail an, ein Passwort brauchen Sie nicht. Die Team-Version nimmt weitere Personen auf, erstellt pro Person einen monatlichen Stundenzettel als PDF und für alle zusammen einen CSV-Export für die Lohnabrechnung. Dazu kommt der Überstundensaldo pro Person. Ihre Mitarbeiter müssen dafür nichts installieren.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Arbeitszeit mit Pause?
Rechnen Sie Ende minus Beginn minus Pause. Von 8:00 bis 16:45 Uhr sind es 8:45 Stunden, abzüglich 45 Minuten Pause bleiben 8:00 Stunden Arbeitszeit.
Wie viel Pause brauche ich bei 8 Stunden Arbeit?
Mindestens 30 Minuten, denn 8 Stunden liegen im Bereich von mehr als 6 bis 9 Stunden. Wer 8 Stunden arbeiten will, ist mit Pause also mindestens 8:30 Stunden im Betrieb.
Reichen bei genau 9 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause?
Ja. Nach § 4 ArbZG sind bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden 30 Minuten vorgeschrieben. Erst ab mehr als 9 Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten vorgeschrieben.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. Nach § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Der Rechner zieht die Pause deshalb von der Zeit zwischen Beginn und Ende ab.
Wie rechne ich eine Nachtschicht?
Von 22:00 bis 6:00 Uhr sind es 8 Stunden: 2 Stunden bis Mitternacht und 6 Stunden danach. Mit 30 Minuten Pause bleiben 7:30 Stunden. Der Rechner ordnet die ganze Schicht dem Tag zu, an dem sie beginnt.
Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten?
Grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag. Bis zu 10 Stunden sind möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
Was bedeuten 7,50 Stunden auf dem Stundenzettel?
7,50 Stunden sind 7 Stunden und 30 Minuten, denn 0,50 × 60 = 30. Weitere Werte finden Sie bei Minuten in Dezimal, die Umrechnung in Industriezeit beim Industrieminuten-Rechner.
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat bei 40 Stunden pro Woche?
Im Schnitt rund 173,33 Stunden: 40 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Der einzelne Kalendermonat hat je nach Zahl der Arbeitstage mehr oder weniger.
