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Überstunden auszahlen: Anspruch, Berechnung, Verfall und Minusstunden

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht. Bezahlt werden Überstunden nach dem, was Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sagen. Fehlt eine Regel, gilt eine Vergütung nach § 612 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Die Auszahlung rechnen Sie so: Überstunden als Dezimalzahl × Stundenlohn × Faktor (1 ohne Zuschlag, 1,25 bei 25 % Zuschlag).

Bei 12 Überstunden und 16,50 € Stundenlohn sind das 198,00 € ohne Zuschlag und 247,50 € mit 25 % Zuschlag. Wann der Anspruch besteht, wann er verfällt und was bei Minusstunden gilt, steht unten.

Wann haben Sie Anspruch auf Bezahlung?

Drei Fragen entscheiden, ob Überstunden bezahlt werden müssen.

1. Gibt es eine Regel im Vertrag? Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag, wie Überstunden vergütet oder ausgeglichen werden, gilt diese Regel. Das kann ein Zuschlag sein, eine Auszahlung ohne Zuschlag oder ein Ausgleich durch Freizeit.

2. Ist eine Vergütung zu erwarten? Fehlt eine Regel, greift § 612 Abs. 1 BGB. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu im Urteil vom 22. Februar 2012 (5 AZR 765/10) festgehalten: Einen allgemeinen Grundsatz, dass jede Mehrarbeit zu vergüten ist, gibt es nicht. Die Erwartung einer Vergütung bestehe aber in weiten Teilen des Arbeitslebens. Sie fehlt nach dem Urteil, wenn Dienste höherer Art geschuldet sind oder insgesamt eine deutlich herausgehobene Vergütung gezahlt wird; davon sei regelmäßig auszugehen, wenn das Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet.

3. Hat der Arbeitgeber die Überstunden veranlasst? Nach dem Urteil vom 4. Mai 2022 (5 AZR 359/21) muss, wer Überstundenvergütung verlangt, die geleisteten Überstunden und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber darlegen. Veranlasst sind Überstunden, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder wenn sie zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren. Wer freiwillig länger bleibt, ohne dass das jemand weiß oder verlangt, hat es im Streitfall schwer.

Daraus folgt die wichtigste praktische Regel: Halten Sie Beginn, Ende und Pause jeden Tag fest und lassen Sie die Aufstellung abzeichnen. Ein unterschriebener Stundenzettel zeigt beides: dass Sie gearbeitet haben und dass der Arbeitgeber davon wusste.

Überstunden auszahlen: so rechnen Sie

Die Rechnung hat drei Schritte. Zuerst die Überstunden ermitteln, dann in Dezimalstunden umrechnen, dann mit dem Stundenlohn und dem vereinbarten Faktor multiplizieren.

Mit Stundenlohn

Eine Verkäuferin hat 40 Stunden pro Woche im Vertrag und im Monat 12 Überstunden geleistet. Stundenlohn 16,50 €, laut Tarifvertrag 25 % Zuschlag.

SchrittRechnungErgebnis
Überstunden dezimal12:00 Stunden12,00
Ohne Zuschlag12 × 16,50 €198,00 €
Mit 25 % Zuschlag12 × 16,50 € × 1,25247,50 €

Achten Sie auf die Umrechnung: 7:45 Überstunden sind 7,75 Stunden, nicht 7,45. Die Tabelle dazu steht unter Minuten in Dezimal.

Mit Monatsgehalt

Wer ein festes Gehalt bekommt, braucht zuerst einen Stundenlohn. Ein Monat hat im Durchschnitt 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen. Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Stunden im Monat.

SchrittRechnungErgebnis
Stunden pro Monat40 × 52 ÷ 12173,33
Stundenlohn3.000 € ÷ 173,3317,31 €
10 Überstunden10 × 17,31 €173,10 €
mit 25 % Zuschlag10 × 17,31 € × 1,25216,38 €

Legt Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag einen eigenen Teiler fest, nehmen Sie diesen. Den Stundenlohn aus einem Monats- oder Jahresgehalt rechnet der Stundenlohn-Rechner aus.

Alle Beträge sind brutto. Steuern und Sozialabgaben sind nicht Teil dieser Rechnung.

"Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"

Ob diese Klausel im Arbeitsvertrag wirkt, hängt davon ab, wie genau sie ist. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 1. September 2010 (5 AZR 517/09) entschieden: Die Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" ist intransparent im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag nicht hinreichend deutlich ergibt, wie viele Überstunden ohne zusätzliche Vergütung zu leisten sind.

Für die Prüfung Ihres Vertrags heißt das:

  • Keine Zahl im Vertrag, nur "Überstunden sind abgegolten": Nach dieser Entscheidung ist die Klausel nicht wirksam. Dann bleibt die Frage nach § 612 BGB, ob eine Vergütung zu erwarten ist.
  • Eine Zahl im Vertrag, etwa "bis zu einer bestimmten Zahl von Stunden im Monat": Der Umfang ist erkennbar. Was darüber hinausgeht, ist nicht abgegolten.
  • Hohes Gehalt: Liegt das Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, fehlt nach dem Urteil 5 AZR 765/10 in der Regel schon die Erwartung einer Vergütung.

Überstunden abbauen statt auszahlen

Statt Geld gibt es oft Freizeit: Die Überstunden landen auf einem Arbeitszeitkonto und werden später abgebaut, etwa durch kürzere Tage oder freie Tage. Ob Sie zwischen Geld und Freizeit wählen dürfen, regelt der Vertrag. Ein Gesetz, das allgemein festlegt, wann Überstunden ausbezahlt und wann abgebaut werden, gibt es nicht.

Für das Konto ist eine saubere Zählung wichtig. Ein Beispiel: 40 Stunden Vertrag, die Woche hat 40:45 Stunden. Auf dem Konto landen +0:45. Wird in der Folgewoche an einem Tag nur 7:15 statt 8:00 gearbeitet, ist der Saldo wieder bei null, ohne dass Geld fließt. Der Überstundenrechner zeigt beides: die Überstunden und den Saldo.

Bei einem Ende des Arbeitsverhältnisses kann ein Guthaben, das sich nicht mehr durch Freizeit abbauen lässt, in Geld auszugleichen sein. Wie, steht in der Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto. Für den Mindestlohn gibt das Gesetz eine feste Frist vor, siehe unten beim Minijob.

Wann verfallen Überstunden?

Zwei Fristen können einen Anspruch auf Überstundenvergütung beenden.

Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die Umstände kannten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten kennen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).

Anspruch entstandenFrist beginntverjährt mit Ablauf
im Jahr 202631.12.202631.12.2029
im Jahr 202731.12.202731.12.2030

Ausschlussfrist. Arbeits- und Tarifverträge können kürzere Fristen festlegen, innerhalb derer ein Anspruch geltend gemacht werden muss. Im Arbeitsvertrag des Falls 5 AZR 765/10 erloschen Ansprüche zum Beispiel zwei Monate nach Fälligkeit, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden. Suchen Sie in Ihrem Vertrag nach Begriffen wie "Ausschlussfrist", "Verfall" oder "Erlöschen von Ansprüchen" und machen Sie Überstunden innerhalb dieser Frist schriftlich geltend.

Für den Mindestlohn gilt eine Grenze: Vereinbarungen, die seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam (§ 3 MiLoG). Eine Ausschlussfrist kann also nicht dazu führen, dass für geleistete Stunden weniger als der Mindestlohn bleibt.

Mehrarbeit und Überstunden: der Unterschied

Im Arbeitszeitgesetz kommt keines der beiden Wörter vor. Im Sprachgebrauch werden sie meist so getrennt:

BegriffMaßstabBeispiel bei 30 Stunden Teilzeit
Überstundenüber der vertraglichen Arbeitszeitjede Stunde über 30 pro Woche
Mehrarbeitüber der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden werktäglich (§ 3 ArbZG)erst über 8 Stunden an einem Werktag

Eine Teilzeitkraft mit 30 Stunden, die eine Woche 36 Stunden an sechs Tagen à 6 Stunden arbeitet, hat 6 Überstunden, aber keine Mehrarbeit in diesem Sinn. Tarifverträge verwenden die Begriffe teils anders. Maßgeblich für die Bezahlung ist immer die Definition in Ihrem Vertrag.

Für die Zeit über 8 Stunden am Werktag muss der Arbeitgeber Aufzeichnungen führen und mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Wer genau welche Zeiten aufzeichnen muss, steht im Ratgeber Arbeitszeiterfassung Pflicht.

Minusstunden

Minusstunden entstehen, wenn Sie weniger arbeiten als vereinbart. Beispiel: 40 Stunden Vertrag, die Woche hat 36:30 Stunden. Der Saldo steht bei minus 3:30 Stunden.

Ob Minusstunden nachgearbeitet oder vom Lohn abgezogen werden dürfen, hängt davon ab, warum sie entstanden sind:

  • Der Arbeitgeber hatte keine Arbeit. Schickt der Arbeitgeber Sie früher nach Hause, weil nichts zu tun ist, trägt er das Risiko. Nach § 615 BGB können Sie dann die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Das gilt entsprechend, wenn der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
  • Sie sind selbst früher gegangen. Wer auf eigenen Wunsch weniger arbeitet, etwa im Rahmen einer Gleitzeit, baut Minusstunden auf, die nach der Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden.

Eine Verrechnung von Minusstunden setzt also eine Vereinbarung voraus, die regelt, wie das Konto geführt wird. Ohne eine solche Grundlage ist ein Lohnabzug für Zeit, in der der Arbeitgeber keine Arbeit angeboten hat, nach § 615 BGB nicht vorgesehen. Das ist eine Berechnung, keine Rechtsberatung.

Überstunden im Minijob

Im Minijob kommen zwei Grenzen zusammen: der Mindestlohn und die Geringfügigkeitsgrenze.

  • Mindestlohn: 13,90 € brutto je Stunde ab 1. Januar 2026, 14,60 € ab 1. Januar 2027 (§ 1 MiLoV5).
  • Geringfügigkeitsgrenze: Nach § 8 Abs. 1a SGB IV wird sie berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch 3 geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. Für 2026: 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33, aufgerundet 603 € im Monat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt den Wert im Bundesanzeiger bekannt.

Beispiel: Ein Minijobber hat 40 Stunden im Monat zum Mindestlohn vereinbart, das sind 40 × 13,90 € = 556,00 €. Arbeitet er in einem Monat 45 Stunden und bekommt alles ausgezahlt, sind es 625,50 € und damit mehr als 603 €. Maßgeblich ist nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV das regelmäßige Arbeitsentgelt; ein unvorhersehbares Überschreiten regelt Abs. 1b.

Ein Ausweg ist ein schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto. Nach § 2 Abs. 2 MiLoG gilt dafür:

  1. Die Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit müssen spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeit oder Zahlung des Mindestlohns ausgeglichen werden.
  2. Pro Monat dürfen höchstens 50 % der vertraglichen Arbeitszeit auf das Konto. Bei 40 Stunden Vertrag sind das 20 Stunden.
  3. Endet das Arbeitsverhältnis, sind offene Stunden spätestens im folgenden Kalendermonat auszugleichen.

Im Beispiel landen die 5 Stunden auf dem Konto, ausgezahlt werden 556,00 €. In einem späteren Monat mit nur 35 Stunden Arbeit gleichen sie sich aus, und es werden wieder 556,00 € gezahlt.

Bei Minijobs muss der Arbeitgeber zudem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Wer pro Woche die Stunden gegen den Vertrag prüfen will, trägt im Arbeitszeitrechner die Wochen ein und stellt die vertragliche Arbeitszeit ein. Wer mehrere Minijobber führt, kann in der Team-Version den Überstundensaldo pro Person führen.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber Überstunden auszahlen?

Wenn der Vertrag es vorsieht, ja. Fehlt eine Regel, gilt nach § 612 BGB eine Vergütung als vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Voraussetzung ist außerdem, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet hat oder sie notwendig waren (BAG 5 AZR 359/21).

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

Nein. Ein Zuschlag von 25 % oder mehr gilt nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ihn festlegen.

Wie lange kann ich Überstunden rückwirkend geltend machen?

Ohne Ausschlussfrist bis zur Verjährung: drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für 2026 also bis zum 31.12.2029. Eine Ausschlussfrist im Vertrag kann die Zeit deutlich verkürzen.

Ist "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" wirksam?

Nur, wenn der Vertrag erkennen lässt, wie viele Überstunden abgegolten sind. Eine Klausel ohne Umfang hat das BAG am 1.9.2010 (5 AZR 517/09) als intransparent beurteilt.

Darf mein Arbeitgeber Minusstunden vom Lohn abziehen?

Nicht, wenn er selbst keine Arbeit angeboten hat: Dann können Sie nach § 615 BGB die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne nachzuarbeiten. Minusstunden, die Sie im Rahmen eines vereinbarten Arbeitszeitkontos selbst verursacht haben, werden nach dieser Vereinbarung ausgeglichen.

Darf ein Minijobber Überstunden machen?

Ja, aber das Entgelt muss im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze bleiben, 2026 rechnerisch 603 € im Monat. Mit einem schriftlichen Arbeitszeitkonto können zusätzliche Stunden nach § 2 Abs. 2 MiLoG innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden.

Werden Überstunden bei Kündigung ausgezahlt?

Ein Guthaben, das bis zum Ende nicht mehr durch Freizeit abgebaut werden kann, ist nach der Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto auszugleichen. Für Mindestlohnstunden auf einem Arbeitszeitkonto verlangt § 2 Abs. 2 MiLoG den Ausgleich spätestens im Monat nach dem Ende.

Wie rechne ich Überstunden in Euro um?

Überstunden dezimal × Stundenlohn × Faktor. 7:30 Überstunden bei 15,00 € und 25 % Zuschlag sind 7,5 × 15,00 € × 1,25 = 140,63 €.