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Pausenregelung: Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz bei 6, 8 und 9 Stunden

Bis 6 Stunden Arbeitszeit ist keine Pause vorgeschrieben. Bei mehr als 6 bis 9 Stunden müssen es mindestens 30 Minuten sein, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. So steht es in § 4 ArbZG. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten geteilt werden, und länger als 6 Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten.

Die Pause selbst ist keine Arbeitszeit. Wer 8 Stunden arbeiten will, ist deshalb mindestens 8 Stunden und 30 Minuten im Betrieb. Wie das mit echten Uhrzeiten aussieht und wo die Grenzfälle liegen, zeigen die Beispiele unten.

Pausen nach § 4 ArbZG: die Tabelle

Maßgeblich ist die Arbeitszeit am Tag ohne Pause, nicht die Anwesenheit. Die letzte Spalte zeigt, wie lange Sie dann mindestens im Betrieb sind:

Arbeitszeit am TagMindestpauseBeispiel ArbeitszeitMindestens anwesend
bis 6 Stundenkeine6:006:00
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten8:008:30
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten9:009:30
mehr als 9 Stunden45 Minuten9:1510:00
mehr als 9 Stunden45 Minuten10:0010:45

Mehr als 10 Stunden am Tag sind nach § 3 ArbZG nicht erlaubt. Die Regel für 8 Stunden werktäglich und den Ausgleich bis 10 Stunden steht dort ebenfalls.

Pausenregelung bei 6, 8 und 9 Stunden

Die Grenzen im Gesetz lauten "mehr als sechs" und "mehr als neun" Stunden. Genau 6 Stunden und genau 9 Stunden liegen also jeweils noch in der niedrigeren Stufe. Daran scheitern viele Rechnungen.

6 Stunden

Wer von 8:00 bis 14:00 Uhr arbeitet, kommt auf genau 6 Stunden und braucht keine Pause. Schon eine Minute mehr ändert das: Ab 6:01 Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten vorgeschrieben. Aus 8:00 bis 14:30 Uhr mit 30 Minuten Pause werden wieder genau 6 Stunden Arbeitszeit.

8 Stunden

8 Stunden liegen zwischen 6 und 9, also gelten 30 Minuten. Von 8:00 bis 16:30 Uhr mit 30 Minuten Pause ergibt 8:00 Stunden Arbeitszeit, dezimal 8,00. Wer um 6:00 Uhr beginnt, kann mit 30 Minuten Pause um 14:30 Uhr gehen.

9 Stunden

Bei genau 9 Stunden reichen 30 Minuten. 8:00 bis 17:30 Uhr mit 30 Minuten Pause sind 9:00 Stunden Arbeitszeit und erlaubt. Bleibt dieselbe Person bis 17:45 Uhr und macht weiter nur 30 Minuten Pause, arbeitet sie 9:15 Stunden. Dann sind 45 Minuten vorgeschrieben, und mit der längeren Pause bleiben wieder genau 9:00 Stunden Arbeitszeit.

BeginnEndePauseArbeitszeitVorgeschriebenIn Ordnung?
8:0014:000 Min.6:00keineja
8:0016:3030 Min.8:0030 Min.ja
8:0017:0030 Min.8:3030 Min.ja
8:0017:3030 Min.9:0030 Min.ja
8:0017:4530 Min.9:1545 Min.nein
8:0017:4545 Min.9:0030 Min.ja

Die letzte Zeile zeigt eine Besonderheit: Weil die Pause von der Anwesenheit abgezogen wird, kann die längere Pause die Arbeitszeit wieder unter die 9-Stunden-Grenze drücken.

Pause aufteilen: 15 Minuten und 6 Stunden am Stück

§ 4 ArbZG stellt drei weitere Anforderungen:

  1. Abschnitte von mindestens 15 Minuten. 30 Minuten dürfen als 15 + 15 genommen werden, 45 Minuten als 15 + 30 oder 15 + 15 + 15. Zwei Kaffeepausen von je 10 Minuten erfüllen die Pflicht nicht, weil jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten lang sein muss.
  2. Spätestens nach 6 Stunden. "Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden." Wer um 7:00 Uhr anfängt, muss also spätestens um 13:00 Uhr in die erste Pause gehen. Eine Pause ganz am Ende des Tages, damit man früher gehen kann, erfüllt das bei längeren Tagen nicht.
  3. Im Voraus feststehend. Das Gesetz spricht von "im voraus feststehenden Ruhepausen". Eine Pause, die sich erst ergibt, wenn gerade nichts zu tun ist, gehört nicht dazu.

Ein Beispiel für einen langen Tag: 7:00 bis 17:15 Uhr mit 15 Minuten Pause um 9:30 und 30 Minuten um 12:30 Uhr. Das sind 45 Minuten in zwei gültigen Abschnitten, keine Strecke über 6 Stunden ohne Pause und 9:30 Stunden Arbeitszeit.

Zählt die Pause zur Arbeitszeit, und wird sie bezahlt?

Nein, sie zählt nicht. Nach § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit "die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Deshalb wird die Pause von der Zeit zwischen Kommen und Gehen abgezogen. Eine Ausnahme nennt dasselbe Gesetz: Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.

Ob die Pause bezahlt wird, regelt das Arbeitszeitgesetz nicht. Das steht im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Für die Stundenabrechnung heißt das: Auf dem Stundenzettel steht die Arbeitszeit ohne Ruhepause, eine bezahlte Pause kommt nur dazu, wenn eine dieser Vereinbarungen das vorsieht.

Eine Woche durchgerechnet

So rechnet der Arbeitszeitrechner mit der Regel "Deutschland (Arbeitszeitgesetz)". Bleibt das Pausenfeld leer, zieht er die gesetzliche Mindestpause ab. Ist die Anwesenheit zu kurz für die volle Pause, zieht er nur so viel ab, dass die Arbeitszeit genau auf der Grenze landet: Bei 6:00 bis 6:30 Stunden Anwesenheit bleiben 6:00 Stunden, bei 9:30 bis 9:45 Stunden bleiben 9:00 Stunden. Das ist eine Konvention des Rechners, das Gesetz legt nur die Mindestpause fest. Haben Sie tatsächlich länger Pause gemacht, tragen Sie die echte Pause ein.

TagBeginnEndePauseArbeitszeitDezimal
Mo8:0017:00leer, 30 Min. abgezogen8:308,50
Di8:0014:20leer, 20 Min. abgezogen6:006,00
Mi7:0016:40leer, 40 Min. abgezogen9:009,00
Do7:0017:00leer, 45 Min. abgezogen9:159,25
Fr8:0017:4530 Min. eingetragen9:159,25
Summe2:4542:0042,00
  • Montag: 9:00 Stunden anwesend, nach 30 Minuten Pause 8:30 Arbeitszeit. Das liegt zwischen 6 und 9 Stunden, 30 Minuten reichen.
  • Dienstag: 6:20 Stunden anwesend. Mit 30 Minuten Pause blieben nur 5:50, ohne Pause wären es mehr als 6 Stunden. Der Rechner zieht 20 Minuten ab, es bleiben genau 6:00.
  • Mittwoch: 9:40 Stunden anwesend. Mit 30 Minuten blieben 9:10, also mehr als 9 Stunden; mit 45 Minuten nur 8:55. Der Rechner zieht 40 Minuten ab, es bleiben genau 9:00.
  • Donnerstag: 10:00 Stunden anwesend, nach 45 Minuten 9:15 Arbeitszeit.
  • Freitag: Hier ist die Pause eingetragen. 9:45 Stunden minus 30 Minuten ergeben 9:15, dafür wären 45 Minuten nötig. Der Rechner zeigt an diesem Tag einen Hinweis auf § 4.

An allen Tagen über 8 Stunden weist der Rechner außerdem auf § 3 ArbZG hin. Die Summe in Stunden und Minuten rechnet der Stundenrechner auch einzeln nach, die Umrechnung von 9:15 in 9,25 erklärt Minuten in Dezimal. Was der Rechner nicht prüfen kann: wann die Pause lag und ob sie aus Abschnitten von mindestens 15 Minuten bestand. Er kennt nur die Gesamtdauer.

Ausnahmen: Tarifvertrag und Jugendliche

Tarifvertrag. Von § 4 darf nur abgewichen werden, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags das zulässt (§ 7 ArbZG). Ein Beispiel aus dem Gesetz: In Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben kann die Pause so auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufgeteilt werden. Ein Arbeitsvertrag allein reicht für eine kürzere Pause nicht. Der Rechner prüft nur die Grundregeln der §§ 3, 4 und 5. Das ist eine Berechnung, keine Rechtsberatung.

Jugendliche. Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt anstelle des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 18 Abs. 2 ArbZG), mit strengeren Pausen nach § 11 JArbSchG:

Arbeitszeit am TagMindestpause Jugendliche
bis 4,5 Stundenkeine
mehr als 4,5 bis 6 Stunden30 Minuten
mehr als 6 Stunden60 Minuten

Als Pause zählt auch hier nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten. Die Pause darf frühestens eine Stunde nach Beginn und muss spätestens eine Stunde vor Ende liegen, und länger als 4,5 Stunden am Stück dürfen Jugendliche nicht ohne Pause arbeiten. Für Jugendliche hat der Rechner keine eigene Regel: Tragen Sie die Pause dann selbst ein.

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Häufige Fragen

Wie viel Pause brauche ich bei 6 Stunden?

Bei genau 6 Stunden Arbeitszeit keine. Erst bei mehr als 6 Stunden sind 30 Minuten vorgeschrieben. Wer 6:15 Stunden arbeitet, braucht also 30 Minuten Pause und ist dann 6:45 Stunden im Betrieb.

Wie viel Pause brauche ich bei 8 Stunden?

30 Minuten. 8 Stunden liegen im Bereich von mehr als 6 bis 9 Stunden. Sie sind dann mindestens 8:30 Stunden anwesend, zum Beispiel von 8:00 bis 16:30 Uhr.

Reichen bei 9 Stunden 30 Minuten Pause?

Ja, bei genau 9 Stunden Arbeitszeit. Ab 9:01 Stunden sind 45 Minuten vorgeschrieben. Von 7:00 bis 16:30 Uhr mit 30 Minuten Pause sind genau 9 Stunden.

Wie viel Pause brauche ich bei 10 Stunden?

45 Minuten, Sie sind also 10:45 Stunden im Betrieb. Mehr als 10 Stunden Arbeitszeit am Tag erlaubt § 3 ArbZG nicht.

Muss ich die Pause am Stück nehmen?

Nein. Sie dürfen sie in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten teilen, zum Beispiel 15 Minuten am Vormittag und 15 Minuten am Mittag. Kürzere Unterbrechungen zählen nicht zur vorgeschriebenen Pause.

Werden Pausen bezahlt?

Das Arbeitszeitgesetz regelt das nicht. Die Ruhepause ist keine Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Ob sie trotzdem bezahlt wird, steht im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.

Darf ich auf die Pause verzichten und früher gehen?

Nein. Die Mindestpause nach § 4 ist vorgeschrieben, auch wenn Sie lieber früher gehen würden. Abweichen lässt sich nur über einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf seiner Grundlage (§ 7 ArbZG).

Gilt die Pausenregelung auch für Teilzeit und Minijob?

Ja. Das Arbeitszeitgesetz gilt für Arbeiter und Angestellte (§ 2 Abs. 2), unabhängig vom Umfang der Stelle; ausgenommen sind etwa leitende Angestellte (§ 18). Es zählt die Arbeitszeit am einzelnen Tag: 5 Stunden ohne Pause sind erlaubt, an einem Tag mit 7 Stunden sind 30 Minuten vorgeschrieben.