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Gleitzeit: Kernzeit, Gleitzeitkonto und was das Gesetz wirklich regelt

Gleitzeit heißt: Sie bestimmen Beginn und Ende Ihres Arbeitstags innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst. Ein eigenes Gleitzeitgesetz gibt es in Deutschland nicht. Wie Ihre Gleitzeit funktioniert, steht in Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Das Gesetz zieht nur die äußeren Grenzen: höchstens 10 Stunden Arbeitszeit am Tag, Pausen nach § 4 ArbZG und 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.

Für Ihr Gleitzeitkonto zählt eine einzige Rechnung: gearbeitete Zeit minus vertragliche Arbeitszeit. Wer bei 40 Vertragsstunden in einer Woche 38:30 Stunden arbeitet, hat 1:30 Minusstunden. Wie Sie das mit echten Uhrzeiten nachrechnen und wo die Fallstricke liegen, zeigt dieser Ratgeber.

Was ist Gesetz, was ist Vereinbarung?

Die meisten Begriffe rund um die Gleitzeit stammen aus Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen, nicht aus einem Gesetz. Diese Trennung ist wichtig, denn sie entscheidet, wo Sie nachlesen müssen.

BegriffWoher er kommtWas er bedeutet
GleitzeitrahmenVereinbarungfrühester Beginn und spätestes Ende, zum Beispiel 6:30 bis 21:00 Uhr
KernzeitVereinbarungZeit, in der Sie anwesend sein müssen, zum Beispiel 9:30 bis 15:00 Uhr; es gibt auch Modelle ohne Kernzeit
GleitzeitkontoVereinbarunglaufender Saldo aus Plus- und Minusstunden
Kontogrenzen, Kappung, AusgleichszeitraumVereinbarungwie viele Plus- und Minusstunden erlaubt sind und bis wann sie ausgeglichen sein müssen
GleittagVereinbarungganzer freier Tag, der aus dem Guthaben genommen wird
höchstens 8, ausnahmsweise 10 Stunden am Tag§ 3 ArbZGgilt auch bei Gleitzeit
Pausen§ 4 ArbZGgilt auch bei Gleitzeit
11 Stunden Ruhezeit§ 5 ArbZGgilt auch bei Gleitzeit
Mitbestimmung des Betriebsrats§ 87 BetrVGbei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

Die Uhrzeiten in der Tabelle sind Beispiele. Bei Ihnen kann der Rahmen anders aussehen, die Kernzeit fehlen und das Konto anders heißen, etwa Zeitkonto oder Arbeitszeitkonto.

Die gesetzlichen Grenzen auch bei Gleitzeit

Gleitzeit verschiebt Ihre Arbeitszeit, sie hebt das Arbeitszeitgesetz nicht auf. Es gilt unabhängig davon, wie flexibel Ihre Vereinbarung ist.

Tägliche Höchstarbeitszeit. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Bis zu zehn Stunden sind nur erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Ein langer Gleitzeittag mit 9:30 Stunden ist also möglich, wenn er an anderen Tagen ausgeglichen wird. Mehr als 10 Stunden sind es nie. Die Einzelheiten stehen in Höchstarbeitszeit und Ruhezeit.

Arbeitszeit ohne Pausen. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Wer nebenbei bei einem zweiten Arbeitgeber arbeitet, muss beide Zeiten zusammenrechnen.

Pausen. § 4 ArbZG verlangt 30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Gerade bei Gleitzeit wird die Pause gern ausgelassen, um früher zu gehen. Das ist nicht erlaubt. Wie die Pausen genau liegen müssen, erklärt die Pausenregelung.

Ruhezeit. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG brauchen Sie nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe. Wer bis 21:00 Uhr arbeitet, darf am nächsten Tag frühestens um 8:00 Uhr beginnen.

Aufzeichnung. Der Arbeitgeber muss nach § 16 Abs. 2 ArbZG die Arbeitszeit aufzeichnen, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht, und diese Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren. Wie weit die Pflicht zur Zeiterfassung heute reicht, steht in Arbeitszeiterfassung: Pflicht.

Wer die Gleitzeit regelt: Vertrag und Betriebsrat

Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, darf der Arbeitgeber die Gleitzeit nicht allein festlegen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bestimmt der Betriebsrat mit bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Nach Nr. 3 gilt dasselbe für eine vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Das Mitbestimmungsrecht besteht nur, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung die Frage schon beantwortet. In der Praxis entsteht so meist eine Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit, die Rahmen, Kernzeit, Kontogrenzen und Ausgleich festlegt.

Ohne Betriebsrat steht die Gleitzeit im Arbeitsvertrag oder in einer Regelung, auf die der Vertrag verweist. Lesen Sie dort nach, bevor Sie sich auf eine Zahl aus dem Internet verlassen.

Das Gleitzeitkonto: Plus- und Minusstunden

Auf dem Gleitzeitkonto steht der Unterschied zwischen dem, was Sie gearbeitet haben, und dem, was Ihr Vertrag vorsieht. Arbeiten Sie mehr, wächst das Guthaben (Plusstunden). Arbeiten Sie weniger, entstehen Minusstunden. Wie viele es höchstens sein dürfen und bis wann sie ausgeglichen werden müssen, legt allein die Vereinbarung fest.

Rechtsprechung zum Zeitkonto. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21. März 2012 (5 AZR 676/11) entschieden: Der Arbeitgeber darf das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) diese Möglichkeit eröffnet. Ein Arbeitszeitkonto halte fest, in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht erbracht hat; deshalb dürfe der Arbeitgeber dort eingestellte Stunden nicht ohne Befugnis streichen (Rn. 20).

Rechtsprechung zur Kappung. Viele Betriebsvereinbarungen kappen Zeiten über 10 Stunden am Tag oder ein Guthaben über einer Obergrenze. Im Beschluss vom 10. Dezember 2013 (1 ABR 40/12) ging es um ein Gleitzeitkonto mit Rahmen von 6:30 bis 21:00 Uhr, bei dem das System alles über 10 Stunden am Tag kappte. Das Gericht sah darin eine Regelung der Arbeitszeit im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn, nicht der vergütungspflichtigen Arbeitszeit (Rn. 21). Die Kappung eines Jahresguthabens über 300 Stunden diene allein dazu, das zum Gleiten verfügbare Arbeitsvolumen zu begrenzen (Rn. 34). Ob gekappte Stunden trotzdem bezahlt werden müssen, beantwortet die Kappung nach dem Beschluss nicht; im entschiedenen Fall regelte das der Tarifvertrag. Für Sie heißt das: Achten Sie auf die Grenzen Ihrer Vereinbarung, bevor Sie Stunden ansammeln.

Mindestlohn. Eine gesetzliche Regel zum Arbeitszeitkonto steht in § 2 Abs. 2 MiLoG. Danach müssen Stunden über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, die auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto stehen, spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeit oder durch Zahlung des Mindestlohns ausgeglichen werden. Das gilt, soweit der Mindestlohn für diese Stunden nicht schon durch das gleichbleibende Monatsentgelt gezahlt ist. Endet das Arbeitsverhältnis, sind offene Stunden spätestens im Folgemonat auszugleichen. Pro Monat dürfen höchstens 50 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit auf das Konto. Die Vorschrift betrifft also vor allem Beschäftigte, deren Lohn nahe am Mindestlohn liegt.

Wann Plusstunden ausgezahlt werden und wann sie verfallen können, behandelt Überstunden auszahlen.

So rechnen Sie Ihren Gleitzeitsaldo nach

Am Überstundenrechner tragen Sie die vertragliche Arbeitszeit und Ihre Zeiten ein. So lesen Sie die Felder:

  • Vertragliche Arbeitszeit pro Woche (Stunden): Ihre Wochenstunden laut Vertrag, zum Beispiel 40:00. Der Rechner verteilt sie gleichmäßig auf Montag bis Freitag, bei 40 Stunden also 8:00 pro Tag. Das ist Ihr Soll.
  • Vertragliche Arbeitszeit pro Tag (Stunden, optional): Bei Gleitzeit lassen Sie dieses Feld leer. Warum, zeigt das Beispiel unten.
  • Vertragliche Arbeitszeit in der Auswertung: das Soll für die angezeigten Tage.
  • Saldo: gearbeitete Zeit minus Soll. Ein Pluszeichen bedeutet Guthaben, ein Minuszeichen Minusstunden. Das ist die Zahl für Ihr Gleitzeitkonto.
  • Frei: markiert einen Tag als bezahlten freien Tag. In der Zeile steht dann „Bezahlt frei“, und der Tag hat kein Soll.

Ist das Pausenfeld leer, zieht der Rechner die Mindestpause nach § 4 ArbZG automatisch ab. Tragen Sie Ihre tatsächliche Pause ein, wenn sie länger war.

Beispiel: eine Gleitzeitwoche mit 40 Vertragsstunden

TagBeginnEndePauseArbeitszeit
Mo7:3017:0030 Min.9:00
Di8:0015:3030 Min.7:00
Mi8:0017:0030 Min.8:30
Do9:0015:00keine6:00
Fr8:0016:3030 Min.8:00
Summe38:30

Der Rechner zeigt: Summe 38:30, Vertragliche Arbeitszeit 40:00, Saldo -1:30. Überstunden zeigt er keine, denn die Woche bleibt unter 40 Stunden. Am Montag und Mittwoch erscheint der Hinweis „Über 8 Stunden (§ 3 ArbZG)“: Das ist erlaubt, solange der Durchschnitt stimmt. Der Donnerstag mit genau 6:00 Stunden braucht keine Pause, erst ab mehr als sechs Stunden sind 30 Minuten vorgeschrieben.

Tragen Sie zusätzlich 8 Stunden pro Tag als vertragliche Tagesarbeitszeit ein, zählt der Rechner jede Minute über 8:00 an einem Tag als Überstunde. Er zeigt dann 1:30 Überstunden (1:00 am Montag, 0:30 am Mittwoch), obwohl der Saldo bei -1:30 bleibt. Bei Gleitzeit ist ein langer Tag aber keine Überstunde, sondern Guthaben, das ein kurzer Tag wieder aufbraucht. Deshalb gilt für Gleitzeit: das Tagesfeld leer lassen und auf den Saldo schauen.

Gleittag oder bezahlter freier Tag?

Ein Gleittag und ein Urlaubstag sehen im Kalender gleich aus, wirken auf das Konto aber entgegengesetzt. Nehmen wir eine Woche, in der Sie von Montag bis Donnerstag jeweils von 7:00 bis 16:30 Uhr mit 30 Minuten Pause arbeiten, also viermal 9:00 Stunden, zusammen 36:00.

Freitag ist ...So tragen Sie ihn einVertragliche ArbeitszeitSaldo
Feiertag, Urlaub oder krank„Frei“ drücken32:00+4:00
Gleittag aus dem Guthabenleer lassen40:00-4:00

Der Unterschied sind genau acht Stunden. Ein Feiertag oder Urlaubstag ist bezahlt frei: Das Soll sinkt, die vier langen Tage bleiben als Guthaben stehen. Ein Gleittag dagegen wird aus dem Guthaben bezahlt: Das Soll bleibt, und die acht Stunden fehlen. Im ersten Fall zeigt der Rechner außerdem 4:00 Überstunden, weil die Wochengrenze mit dem freien Tag auf 32 Stunden sinkt. Drücken Sie „Frei“ also nur für bezahlte freie Tage, nie für einen Gleittag.

Ein langer Tag ohne eingetragene Pause

Arbeiten Sie von 7:00 bis 18:30 Uhr und lassen das Pausenfeld leer, zieht der Rechner 45 Minuten ab. Es bleiben 10:45 Stunden, und der Rechner warnt „Über 10 Stunden (§ 3 ArbZG)“. Diese Zeit ist auch mit Gleitzeit nicht zulässig. Viele Betriebsvereinbarungen kappen sie, wie im Beschluss 1 ABR 40/12. Halten Sie solche Tage trotzdem fest, denn die Aufzeichnung ist die Grundlage jeder späteren Klärung.

Für einen Monat stellen Sie die Ansicht auf „Monat“. Jeder Werktag von Montag bis Freitag hat dann ein Soll von 8:00 bei 40 Wochenstunden; markieren Sie Feiertage und Urlaub mit „Frei“, sonst stehen sie als Minusstunden im Saldo. Wie viele Arbeitstage ein Monat hat, steht in Arbeitstage 2026. Einzelne Tage ohne Überstundenlogik rechnen Sie auch auf der Startseite zusammen. Ein ausgedruckter Stundenzettel mit Unterschrift hilft, wenn der Saldo strittig wird.

Der Rechner kennt Ihre Vereinbarung nicht: keine Kernzeit, keinen Gleitzeitrahmen, keine Kontogrenze und keinen Ausgleichszeitraum. Er zeigt den Saldo des angezeigten Zeitraums; den Übertrag aus den Vormonaten rechnen Sie selbst dazu. Das ist eine Berechnung, keine Rechtsberatung. Wer die Konten eines ganzen Teams führt, kann mit der Team-Version alle Personen in einem Konto erfassen und den Stundenzettel pro Person exportieren.

Häufige Fragen

Gibt es ein Gesetz für Gleitzeit?

Nein. Gleitzeit beruht auf dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Das Arbeitszeitgesetz setzt nur die Grenzen: höchstens 10 Stunden am Tag (§ 3), Pausen (§ 4) und 11 Stunden Ruhezeit (§ 5).

Was ist die Kernzeit?

Die Zeit, in der Sie nach Ihrer Vereinbarung anwesend sein müssen, zum Beispiel 9:30 bis 15:00 Uhr. Eine gesetzliche Kernzeit gibt es nicht; manche Modelle kommen ganz ohne sie aus.

Wie viele Minusstunden sind bei Gleitzeit erlaubt?

So viele, wie Ihre Vereinbarung zulässt. Eine gesetzliche Grenze für Minusstunden auf einem Gleitzeitkonto gibt es nicht. Die Obergrenze für Plusstunden aus § 2 Abs. 2 MiLoG (50 Prozent der Vertragsarbeitszeit im Monat) betrifft schriftlich vereinbarte Arbeitszeitkonten im Zusammenhang mit dem Mindestlohn.

Darf ich bei Gleitzeit mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten?

Nein. § 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden, und auch das nur, wenn der Durchschnitt von acht Stunden über sechs Monate oder 24 Wochen eingehalten wird.

Darf der Arbeitgeber mein Gleitzeitguthaben streichen?

Nur, wenn die Vereinbarung zum Konto das vorsieht. Das BAG hat am 21. März 2012 (5 AZR 676/11) entschieden, dass ein Guthaben nur mit Minusstunden verrechnet werden darf, wenn die zugrunde liegende Vereinbarung das erlaubt. Kappungsgrenzen in einer Betriebsvereinbarung hat es im Beschluss 1 ABR 40/12 vom 10. Dezember 2013 nicht beanstandet.

Sind Plusstunden bei Gleitzeit Überstunden?

Nicht automatisch. Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto sind Zeit, die Sie selbst verteilt haben und später durch kürzere Tage ausgleichen. Überstunden im engeren Sinn sind meist vom Arbeitgeber angeordnete Mehrarbeit. Wie Ihre Vereinbarung beides trennt, steht in der Betriebsvereinbarung oder im Vertrag.

Muss der Betriebsrat der Gleitzeit zustimmen?

Ja, wenn es einen gibt. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und ihre Verteilung auf die Wochentage sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig, soweit kein Gesetz oder Tarifvertrag sie regelt.

Wie trage ich einen Gleittag im Rechner ein?

Lassen Sie den Tag leer und drücken Sie nicht „Frei“. Dann bleibt das Soll von 8:00 bestehen und der Saldo sinkt um diese acht Stunden, so wie es auf Ihrem Gleitzeitkonto passiert.